der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
der Aufstellung von Brandschutzordnungen
der Einhaltung rechtlicher Vorgaben
(z. B. Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern
der Organisation und Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
der Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
der Anweisung und Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
der Planung von Neu- und Umbauten, Betriebsveränderungen
der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
der Gestaltung von Arbeitsverfahren und dem Einsatz von Arbeitsstoffen
der Durchführung von Brandschutzbegehungen und -übungen
der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern