| |
CE
steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (frz. Communautés Européenes) und soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien darstellen. Die CE-Kennzeichnung dient als „Reisepass“ für Produkte und richtet sich insbesondere an die Überwachungsbehörden zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Mit der CE-Kennzeichnung weist der Hersteller aus, dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanten EU-Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) eingehalten und die vorgeschriebene Konformitätsbewertung durchgeführt hat.
Beim Konformitätsbewertungsverfahren sind folgende Schritte zu beachten:
-
Realisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanfor- derungen aller relevanten EU-Richtlinien
-
ggf. Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems
-
Erstellung einer Betriebsanleitung
-
Erstellung einer technischen Dokumentation (Gesamtplan der Maschine, Steuerkreispläne, Teilpläne, Berechnungen)
-
ggf. Einholung einer EU-Baumusterbescheinigung/ eines Zertifikates einer Benannten Stelle (staatlich akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle)
-
Ausfertigung der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten in der EU
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung und ggf. der Kenn-Nummer der Benannten Stelle
Mit dem CE-Kennzeichen dürfen nur die Produkte versehen werden, die den spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, die eine solche CE-Kennzeichnung vorschreiben.
Für viele Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, ist eine
Konformitätsbewertung und -erklärung
des Herstellers ausreichend. Eine Benannte Stelle ist nur dann einzuschalten, wenn dies wegen des erhöhten Gefährdungspotentials, das vom Produkt ausgeht, in der entsprechenden EU-Richtlinie ausdrücklich verlangt wird.
Die Konformitätserklärung hat insbesondere zu enthalten:
-
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Vertreters
-
Angaben zum Produkt (z. B. Typenbezeichnung, Baujahr, Seriennummer)
-
die eingehaltenen Richtlinien und Normen
-
ggf. Namen und Anschriften der Benannten Stellen
-
Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Vertreters ermächtigt ist.
|
 |