Medizinische Geräte

Bei Prüfungen medizinischer Geräte sind zusätzlich zur BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 noch das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie die jeweiligen Weisungen der obersten Landesbehörden zu beachten.

Kommt ein Patient durch ein defektes medizinisches Gerät zu Schaden, sind Sie als Klinik- bzw. Praxisbetreiber von der Haftung befreit, wenn Sie den Nachweis der Prüfung erbringen.