Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie:

Was beinhaltet sie und welche Bedeutung hat sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen?

Bereits 2002 initiierte die EU-Kommission eine Gemeinschaftsstrategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (2002-2006). Der Rat der Europäischen Union forderte die Mitgliedsstaaten dazu auf, 

  • koordinierte, kohärente und den nationalen Gegebenheiten angepasste Präventionsstrategien zu entwickeln und umzusetzen sowie messbare Ziele für die Verminderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten festzulegen
  • für eine bessere Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften zu sorgen, insbesondere durch eine wirksamere Kontrolle und Überwachung der Anwendung, indem den Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, geeignete Beratung und Unterstützung angeboten wird 
  • die Schaffung einer wirklichen Präventionskultur zu fördern, insbesondere durch die Einbeziehung der Prävention in Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch Sensibilisierungskampagnen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Folgestrategie für den Zeitraum 2007-2012 enthielt Maßnahmen auf europäischer und auf nationaler Ebene. Ihr quantitatives Ziel war die EU-weite Senkung der Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bis 2012 um 25%. Tatsächlich sank zwischen 2007 und 2011 die Zahl der Arbeitsunfälle EU-weit um rund 25%.

Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der Debatte um die Reform des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung und des dualen Arbeitsschutzes in Deutschland wurde 2007 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen. „Übergeordnetes Ziel der gemeinsamen Strategie ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz, ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.“

Träger der GDA und Mitglieder der „Nationalen Arbeitsschutzkonferenz“ (NAK) sind der Bund, die Länder und die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Geschäftsstelle der NAK wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) angesiedelt. Die NAK ist zentrales Steuerungs- und Entscheidungsgremium für die Planung, Koordinierung und Evaluierung der Umsetzung der GDA. Unterstützt wird die NAK vom Arbeitsschutzforum, das in der Regel einmal pro Jahr in Form eines Workshops durchgeführt wird. Teilnehmer sind die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände), Berufs- und Wirtschaftsverbände, Krankenkassen- und Rentenversicherungsträger, nationale Netzwerke im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Vertreter der Wissenschaft.

Die Kernelemente der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sind:

  • Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele in Bezug auf technische Sicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • Ableitung gemeinsamer Handlungsfelder und Arbeitsprogramme sowie deren Umsetzung nach einheitlichen Grundsätzen
  • Evaluierung der Ziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme
  • Festlegung eines abgestimmten, arbeitsteiligen Vorgehens von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern
  • Schaffung eines transparenten, überschaubaren, anwenderfreundlichen und von Doppelregelungen freien Vorschriften- und Regelwerkes, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte

Für den Zeitraum 2008-2012 wurden folgende gemeinsame Arbeitsschutzziele vereinbart:

  • Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
  • Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich 
  • Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen

Im Zeitraum 2013-2018 verfolgten die Träger der GDA folgende Arbeitsschutzziele:

  • Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Verringerung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
  • Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung

Für die 3. Strategieperiode wurde der Fokus auf das strategische Ziel „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ mit folgenden Arbeitsschutzzielen gelegt:

  • Gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen
  • Gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen
  • Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen

Die systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes im Betrieb soll vor allem auf der Grundlage einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung gefördert und vorangetrieben werden. Erfahrungsgemäß haben nach wie vor viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch keine angemessene Gefährdungsbeurteilung erstellt und tun sich schwer mit der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Daher richtet sich das Hauptaugenmerk bei der Umsetzung der Aktivitäten der GDA auf die KMU. Besonders berücksichtigt werden sollen auch „Neulinge“ im Unternehmen, z. B. Berufseinsteiger, Zeitarbeiter oder Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen sowie die ergonomische, alters- und alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze.

Die Gesunderhaltung der Beschäftigten aller Altersgruppen und die Ermöglichung längerer Lebensarbeitszeiten gewinnen nicht nur im Zuge des demographischen Wandels immer mehr an Bedeutung. Gesunde, motivierte Mitarbeiter sind für die Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung, um dem infolge der Globalisierung gestiegenen Innovationsdruck, dem damit verbundenen schnellen Technologiewechsel sowie dem Wandel der Arbeitswelt begegnen zu können. Sie sind produktiver und treiben Innovationen voran, steigern dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und letztendlich den Unternehmenserfolg. Gesunde, motivierte Mitarbeiter bedingen effiziente innerbetriebliche Arbeitsschutzstrukturen, in denen die Beschäftigten und die Akteure von Gesundheitsschutz und Sicherheit in einem kontinuierlichen Prozess dazu befähigt und angespornt werden, aktiv am Aufbau und der Weiterentwicklung einer Kultur der Risikoprävention mitzuwirken. Ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen leistet moderner Arbeitsschutz einen wesentlichen Beitrag zu einer auf Prävention ausgerichteten Gesundheitspolitik. Langfristig trägt er zur Kostenentlastung der Unternehmen sowie der sozialen Sicherungssysteme bei und mindert die volkswirtschaftlichen Folgekosten, die durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen.

Quellen: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Arbeitsprogramme
baua: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2013
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Grundlagen, Ziele, Verfahren – das Basispapier vom 13. März 2008
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Wo stehen wir und wohin gehen wir? aus Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen – Jahresbericht 2007
Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (2002-2006)