Schulungen / Unterweisungen
Durch die zahlreichen Anforderungen und Bestimmungen hinsichtlich der Sicherheit von Maschinen und Geräten haben betriebliche Unfälle Ihre Ursache immer seltener in technischen Mängeln. Doch auch die sicherste Technik bietet keinen absoluten Schutz vor Unfällen, es bleibt immer ein arbeitsbedingtes Restrisiko. Vor solchen Restrisiken kann sich der Beschäftigte nur durch sicherheitsgerechtes Verhalten schützen.
Sicherheitsgerecht verhalten kann sich der Beschäftigte aber nur, wenn ihm vorher das dafür notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten vermittelt wurden. Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben daher zum einen das Ziel, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Zum anderen sollen die Beschäftigten dahingehend motiviert werden, dass sie ihr Wissen und Können von sich aus in die Praxis umsetzen.
Verantwortlich für das betriebsgerechte Verhalten und für die Unterweisung der Beschäftigten ist der Unternehmer. Er kann die Unterweisung der Beschäftigten auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, den Abteilungsleitern oder anderen betrieblichen Vorgesetzen übertragen.
Unterweisungen müssen zum einen vor der Beschäftigung (erstmalige Unterweisung) und zum anderen in angemessenen Zeitabständen (wiederkehrende Unterweisung), mindestes jedoch einmal jährlich erfolgen.
Unsere Leistungen im Bereich Unterweisungen
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Arbeitssicherheitsunterweisung
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Brandschutzunterweisung
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Gabelstaplerfahrer
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Gefahrstoffunterweisung
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Hygieneunterweisung
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Ladungssicherung
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Umgang mit Gefahr- und Biostoffen
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Umweltunterweisung etc.