Brand- & Explosionsschutz
Brände und Explosionen führen in Betrieben immer wieder zu Schadensereignissen, die erhebliche Zerstörung anrichten und häufig Menschenleben fordern. Verantwortlich für den betrieblichen Brand- und Explosionsschutz ist in erster Linie der Arbeitgeber. Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiteren Vorschriften verpflichtet ihn insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die im Betrieb vorhandenen Brand- und Explosionsgefahren zu ermitteln und zu beurteilen, sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten und deren Wirksamkeit zu kontrollieren.