Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung, zu beraten und zu unterstützen. Kurz gesagt, sie hilft dem Arbeitgeber und den sonst im Betrieb für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz. Darüber hinaus hat sie mit dem Betriebs- bzw. Personalrat zusammenzuarbeiten.

Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit lassen sich wie folgt umreißen:

  • Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung

Das erfordert insbesondere Erkennen, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschließlich psychosozialer Belastungen der Beschäftigten.

  • Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme

Auf der Grundlage von Zielen und Anforderungen (Soll-Zustände) sind Sicherheits- und Gestaltungskonzepte zu entwickeln. Dementsprechende Beratung leistet die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation sowie der personellen und sozialen Bedingungen.

  • Aufrechterhalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme, ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten

Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.

  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Beratung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation) ist zu leisten, so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Entwicklung des betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements
  • Unternehmensberatung und -bewertung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen und -beobachtungen, Protokollerstellung
  • Bildschirmarbeitsplatzanalysen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Planung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Gefahrstoffkatastern
  • Unterstützung bei der Erstellung von Geräte-, Prüf- und Anlagenkatastern
  • Bewertung von Sicherheitsdatenblättern
  • Durchführung und Auswertung von Messungen, z. B. Schallpegel- und Beleuchtungsmessungen
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Teilnahme an Behördenterminen und Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern

Ergänzungen

§ 6 ASiG : Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

  1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei:
    • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
    • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
  3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
    • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
    • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
    • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
  4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.