Prüfung elektrischer Anlagen & Betriebsmittel

Bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist neben der BetrSichV insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zu berücksichtigen. Demnach müssen elektrische Geräte und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Die Prüfung soll Sie vor der Haftung von Unfällen, verursacht durch defekte Geräte bzw. Anlagen, und damit vor hohen wirtschaftlichen Schäden schützen. So schließen Versicherungen eine Schadensregulierung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde.