Spielplätze

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland Tausende von Spielplatzunfällen, die bei ordnungsgemäßem Zustand der Plätze vermeidbar gewesen wären.

Versteckte und somit für Kinder und Laien nicht erkennbare Gefahren entstehen durch

  • Konstruktionsmängel oder unsachgemäßen Aufbau der Geräte
  • fehlende oder mangelhafte Wartung
  • Verschleißerscheinungen und Umwelteinflüsse
  • mangelnde Hygiene
  • Vandalismus.

Sind Sie sich bewußt, dass Sie als Spielplatzträger die Gesamtverantwortung für die Sicherheit des Spielplatzes tragen? Um Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, müssen Sie für die technische Sicherheit der Anlage mit allen Einrichtungen sorgen.

Die deutsche Rechtsprechung verlangt ein geeignetes Sicherheitsmanagement, d. h. die Sicherheit ist durch eine geeignete Organisationsstruktur zu gewährleisten. Es wird empfohlen, Kontroll- bzw. Wartungspersonen, -aufgaben, -umfang und die Zeiträume der Kontrollen / Wartungen festzulegen und zu dokumentieren.

Zu den regelmäßigen Kontrollen, zu denen Sie als Spielplatzbetreiber nach DIN EN 1176/7 verpflichtet sind, sollten folgende Prüfungen gehören:

  • Täglich bis wöchentlich eine visuelle Routine-Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen
  • Alle 1-3 Monate eine operative Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage
  • Jährlich eine Hauptinspektion durch einen sachkundigen Spielplatzprüfer, zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen