CE-Konformität

CE steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (frz. Communautés Européenes) und soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien darstellen. Die CE-Kennzeichnung dient als „Reisepass“ für Produkte und richtet sich insbesondere an die Überwachungsbehörden zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs.
Mit der CE-Kennzeichnung weist der Hersteller aus, dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanten EU-Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) eingehalten und die vorgeschriebene Konformitätsbewertung durchgeführt hat.

Beim Konformitätsbewertungsverfahren sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Realisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller relevanten EU-Richtlinien
  2. ggf. Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems
  3. Erstellung einer Betriebsanleitung
  4. Erstellung einer technischen Dokumentation (Gesamtplan der Maschine, Steuerkreispläne, Teilpläne, Berechnungen)
  5. ggf. Einholung einer EU-Baumusterbescheinigung/ eines Zertifikates einer Benannten Stelle (staatlich akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle)
  6. Ausfertigung der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten in der EU
  7. Anbringung der CE-Kennzeichnung und ggf. der Kenn-Nummer der Benannten Stelle

Mit dem CE-Kennzeichen dürfen nur die Produkte versehen werden, die den spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, die eine solche CE-Kennzeichnung vorschreiben.

Für viele Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, ist eine Konformitätsbewertung und -erklärung des Herstellers ausreichend. Eine Benannte Stelle ist nur dann einzuschalten, wenn dies wegen des erhöhten Gefährdungspotentials, das vom Produkt ausgeht, in der entsprechenden EU-Richtlinie ausdrücklich verlangt wird.

Die Konformitätserklärung hat insbesondere zu enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder seines Vertreters
  • Angaben zum Produkt (z. B. Typenbezeichnung, Baujahr, Seriennummer)
  • die eingehaltenen Richtlinien und Normen
  • ggf. Namen und Anschriften der Benannten Stellen
  • Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Vertreters ermächtigt ist.