Maschinenrichtlinie

Wer Maschinen im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, muss ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist die neue EU-Maschinenrichtlinie anwenden.

Unter „Maschine“ wird laut der EU-Maschinenrichtlinie die Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil sowie ggf. Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen verstanden. Auch die Gesamtheit von Maschinen im Sinne einer „verketteten“ Anlage, die für ein Zusammenwirken konzipiert ist, wird als „Maschine“ bezeichnet. Ebenso gehören auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile für Maschinen, nicht aber Ersatzteile oder Werkzeuge, zu den „Maschinen“.

Ziel der EU-Maschinenrichtlinie ist es, Unfallrisiken während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine auszuschließen. Daher hat der Maschinenhersteller eine Risikobeurteilung durchzuführen, um die Gefahren für alle Lebensphasen seiner Maschinen zu ermitteln: Sie berücksichtigt Montage, Rüsten, Normalbetrieb, Wartung, Reinigung, Instandsetzung, Transport, Demontage sowie vorhersehbare unsachgemäße Verwendung seiner Maschine, die erfahrungsgemäß vorkommen kann.

Eine Einbauerklärung ist erforderlich, wenn Maschinen in eine andere Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen als „verkettete“ Anlage zusammengefügt werden sollen.
Die gesamte Maschine bzw. die „verkettete“ Anlage muss als Ganzes die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Auf diese Weise wird erreicht, dass die aus Einzelkomponenten zusammengesetzte betriebsfähige Anlage nur eine CE-Kennzeichnung aufweist.

Die Vorgaben der Einbauerklärung sind analog zu denen der Konformitätserklärung, enthalten aber zusätzlich den folgenden Hinweis: Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die gesamte Maschine, in die die Komponente, die in der Herstellererklärung beschrieben ist, eingebaut werden soll, den Bestimmungen der EU-Maschinenrichtlinie entspricht.

Unsere Leistungen im Bereich CE-Konformität

  • Durchführung von CE-Konformitätsbewertungsverfahren
  • Richtlinien- und Normenrecherche
  • Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung
  • Entwicklung eines Schutzmaßnahmenkatalogs
  • Technische Dokumentation
  • Erstellung von Betriebsanleitungen und -anweisungen
  • Erstellung von Konformitäts- bzw. Einbauerklärung