Brandschutz im Betrieb
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Bedrohung dar, nicht nur durch die zerstörerische Wirkung des Brandes an sich, sondern insbesondere durch die Folgeschäden. Eine vorher abgeschlossene Feuerversicherung deckt die Sach- und teilweise auch die Betriebsunterbrechungsschäden. Nicht kompensierbar sind jedoch der Verlust von Gesundheit und Leben der Beschäftigten sowie eventueller Anwohner, die Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter sowie die Umweltschäden.
Mittels vorbildlicher Brandschutzmaßnahmen, wie etwa der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, können Sie neben der Sicherung der Produktion und somit der Wettbewerbsfähigkeit eine Prämienreduzierung Ihres Feuerversicherers bewirken.
Bei den Brandschutzmaßnahmen wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz unterschieden.
Der abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Feuerwehr und umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sachen und Umwelt, die durch Brände oder Explosionen entstehen. Ging es in der Vergangenheit hauptsächlich darum, den Brand einfach zu löschen, bemüht man sich heute vermehrt um die Reduktion der Begleitschäden, die oft ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen.
Unter vorbeugendem Brandschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die
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die Entstehung von Bränden verhüten
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eine Brandausbreitung verhindern
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die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen ermöglichen
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die Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereiten
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die Folgeschäden gering halten.
Der vorbeugende Brandschutz setzt sich aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz zusammen.
BAULICHER BRANDSCHUTZ
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird und im Brandfall wirksame Löscharbeiten sowie die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.
Bauliche Brandschutzmaßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
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Brandverhalten von Baustoffen
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Feuerwiderstand der Bauteile
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Gebäudeabstände, Zugänge und Zufahrten, Flächen für die Feuerwehr
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Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände
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Absicherung unvermeidlicher Öffnungen durch Brandschutztüren, -schutzklappen und -abschottungen
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Flucht- und Rettungswege, z. B. feuersichere Treppenhäuser und Notausgänge
ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ
Ziel des anlagentechnischen Brandschutzes ist es, eine möglichst frühzeitige Branderkennung, sichere und rauchfreie Flucht- und Rettungswege sowie eine schnelle Brandbekämpfung zu ermöglichen. Anlagentechnische Brandschutz- maßnahmen können auch dazu dienen, Unzulänglichkeiten beim baulichen Brandschutz zu kompensieren oder durch den baulichen Brandschutz bedingte Einschränkungen von Betriebsabläufen zu verhindern.
Zu den gebäudetechnischen Anlagen des Brandschutzes gehören u. a.:
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Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
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Automatische Löschanlagen
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Brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen oder Wandhydranten
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Brandschutzeinrichtungen für Lüftungsanlagen und Aufzüge
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Rauch- und Wärmeabzüge
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Blitz- und Überspannungsschutzanlagen
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Sicherheits- und Notbeleuchtung
ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ
Der organisatorische Brandschutz umfasst alle Maßnahmen der Einhaltung technischer Regelwerke, der vorbeugenden Sicherung bei feuergefährlichen Arbeiten, der Schulung der Mitarbeiter zu Verhalten im Brandfall und der vorbeugenden Wartung und Überprüfung brandschutztechnischer Anlagen. Dies sind im Einzelnen:
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Gefährdungsanalyse, insbesondere Gefährdung durch Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen, Feuerarbeiten, Arbeiten durch Fremdfirmen
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Festlegung der betrieblichen Brandschutzorganisation
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Aufstellung der Brandschutzordnung
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Erstellung von Brandschutz-, Feuerwehr- und Alarmplänen
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Unterweisung der Beschäftigten für den Brandfall
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Durchführung von Lösch-, Räumungs- und Evakuierungsübungen
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Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und -helfern sowie Betriebsfeuerwehr
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Festlegung der Prüfintervalle von anlagentechnischen Maßnahmen
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Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen etc.
Unsere Leistungen im Bereich Brandschutz
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Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
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Brand- und Explosionsrisikoanalyse
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Erstellung von Brandschutzgutachten
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Unterstützung bei Erstellung bzw. Überprüfung von Brandschutzkonzepten
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Erstellung und Überprüfung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Teile A, B, C
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Erstellung von Alarmplänen
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Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
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Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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Erstellung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten
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Erstellung von Betriebsanweisungen
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Brandschutzunterweisungen
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Brandschutzübungen
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Feuerlöschübungen
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Schulung von Brandschutzhelfern
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Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
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Beratung bei der Planung und Betreuung brandschutztechnischer Einrichtungen
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Beratung bei der Planung und Einrichtung von Gefahrenmeldeanlagen, Brandlöschanlagen, Feuerlöschern etc.
BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes unter Berücksichtigung des Einzelfalles, der Nutzung der baulichen Anlage, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes.
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind in die Teile A bis C unterteilt. Sie werden je nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage von den Bauordnungsämtern bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr gefordert.
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher).
Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Sie enthält allgemein gültige Verhaltensmaßregeln zur Verhinderung einer Brandentstehung.
Teil C richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben in Brand- und Katastrophenfall übertragen worden sind (z.B. Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte). Der Teil C muss von der Feuerwehr abgenommen werden.
Für die Brandschutzordnung empfiehlt sich folgende Gliederung:
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Vorbeugende Maßnahmen
Maßnahmen gegen Brandausbruch, -ausweitung
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Verhalten im Brandfall
Brandmeldung, Alarmierung, Personenrettung, Brandbekämpfung, Zusammenarbeit mit der Feuer
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Verhalten nach Bränden
Vermeiden von Folgeschäden, Sichern der Brandstelle, Wiederherstellen der Einsatzbe-
reitschaft von Brandschutzanlagen
Alarmpläne haben den Zweck, die schnelle Alarmierung der Löschkräfte und anderer wichtiger Stellen bei Brandausbruch sicherzustellen. Sie enthalten Angaben über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen und den für die Anordnung des Räumungsalarms zuständigen Personenkreis. Sie beinhalten zudem alle wichtigen internen (Chef, Ersthelfer) und externen Rufnummern (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr) und sollten den Mitarbeitern grundsätzlich bekannt sein.
Die Brandschutzpläne zeigen die Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf. Sie dienen zur Orientierung der Betriebsangehörigen, der Sicherheitsfachkräfte, der Brandschutzbeauftragten, der Feuerwehr und der sonstigen Rettungs- und Hilfsdienste.
Aufgrund von Art, Lage und Nutzung des Objekts / der Anlage können von den örtlich zuständigen Bauordnungsämtern (bzw. der Feuerwehr) Feuerwehrpläne gefordert werden. Sie haben den Zweck, im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Katastrophe) den Einsatzkräften der Feuerwehr einen genauen Überblick über Angriffs- und Fluchtwege sowie die Lagerung von gefährlichen Stoffen und Löschmitteln zu geben. Feuerwehrpläne sind daher immer auf einem aktuellen Stand zu halten. Neben der DIN 14095 müssen sie den Anforderungen der jeweils zuständigen Feuerwehr entsprechen.
Feuerwehrlaufkarten zeigen Einsatzkräften der Feuerwehr den kürzesten Weg vom Aufbewahrungsort der Feuerwehrlaufkarten zum Ort des ausgelösten Melders. Ferner gibt er Aufschluss über die Art des Melders und die Anzahl der Melder dieser Schleife.