Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten, insbesondere bei
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der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
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der Aufstellung von Brandschutzordnungen
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der Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
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der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern
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der Organisation und Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
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der Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
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der Anweisung und Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
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der Planung von Neu- und Umbauten, Betriebsveränderungen
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der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
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der Gestaltung von Arbeitsverfahren und dem Einsatz von Arbeitsstoffen
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der Durchführung von Brandschutzbegehungen und -übungen
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der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern