Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten, insbesondere bei

  • der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
  • der Aufstellung von Brandschutzordnungen
  • der Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
  • der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern
  • der Organisation und Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • der Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • der Anweisung und Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
  • der Planung von Neu- und Umbauten, Betriebsveränderungen
  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • der Gestaltung von Arbeitsverfahren und dem Einsatz von Arbeitsstoffen
  • der Durchführung von Brandschutzbegehungen und -übungen
  • der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern