Künstliche Mineralfasern

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Die TRGS 521 (Technische Regel für GefahrStoffe) konkretisiert die allgemeinen Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gemäß TRGS 521 müssen Beurteilungen von Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten an alter Mineralwolle bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie bei der Abfallbeseitigung von einer „Fachkundigen Person“ durchgeführt werden.
Fachkundig ist laut § 2 Abs. 16 GefStoffV, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
Folgende KMF-Schulungen (Fachreferent der Fa. IFTÜ in Zusammenarbeit mit einem behördlich anerkannten Kooperationspartner) können wir anbieten:

ASI-Arbeiten an alter Mineralwolle nach TRGS 521:

• Eigenschaften und Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit KMF
• Verwendung alter Mineralwollen
• Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
• Herstellungs-, Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote
• Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Expositionskategorien
• Entsorgung der Abfälle
• Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtführenden