Gefahrstoffe

Für Unternehmen, die Gefahrstoffe herstellen, verwenden, lagern, transportieren oder damit handeln, gelten eine Reihe gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, Regelwerke und Richtlinien, die hinsichtlich Arbeitssicherheit und Umweltschutz in Verbindung mit dem Umgang von Gefahrstoffen berücksichtigt werden müssen.

So sind Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, den Umgang mit Gefahrstoffen und den damit verbundenen Gefährdungen regelmäßig zu schulen bzw. zu unterweisen.

Diese Schulungen / Unterweisungen können – speziell bei Unterweisungen – sowohl durch betriebsinterne als auch externe Fachkundige durchgeführt werden.

Gefahrstoffe, allgemein

Gefahrstoffverordnung § 7 Grundpflichten:

„(4) Der Arbeitgeber hat Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren. Diesen Geboten hat der Arbeitgeber durch die Festlegung und Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen.“

Die Gefahrstoffverordnung überträgt im § 7 Absatz 4 einem Unternehmer Verantwortung für den richtigen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemische. Zusätzlich wächst die Verantwortung durch die europäische Chemikalienverordnung REACH für deren Produktsicherheit.

Um die aktuelle Gefahrstoffverordnung und das europäische Chemikalienrecht erfolgreich umsetzen zu können, helfen Schulungen und Seminare. Sie vermitteln den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen oder haben die Substitution von Gefahrstoffen zum Thema.

Inhalte der Schulungen / Seminare

  • Rechtliche Grundlagen
  • REACH und GHS/CLP
  • Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
  • Umgang mit Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Organisation des Betriebes
  • Lagerung von Gefahrstoffen
  • Gefährdungsbeurteilungen

Gefahrstoffverordnung § 14 Unterrichtung und Unterweisung von Beschäftigten:

„(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.“

Die zu unterweisenden Inhalte der Betriebsanweisung sind im Folgenden:

  • Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit
  • Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere
    • Hygienevorschriften
    • Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind
    • Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung
  • Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind.

Unsere Leistungen im Bereich Gefahrstoffe, allgemein

  • Schulung „Umgang mit Gefahrstoffen“ vor Ort oder in unserem Haus, Ausstellung eines Zertifikat
  • Unterweisung „Umgang mit Gefahrstoffen“ vor Ort oder in unserem Haus, Ausstellung eines Zertifikats

Asbest

Informationen zum Thema Asbest finden Sie hier.

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Informationen zum Thema Künstliche Mineralfasern (KMF) finden Sie hier.