Regalprüfer / Regalinspektor
§14 „Prüfung von Arbeitsmitteln“ der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Regale regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen sind (Sicht- und Funktionsprüfung). Bei der Festlegung der Prüffristen sind insbesondere die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung sowie die Schwere und Häufigkeit festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen zu berücksichtigen.
Ferner hat der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen zu erfüllen haben, die von ihm mit der Prüfung von Regalanlagen zu beauftragen sind.
Befähigte Personen zur Prüfung von Regalen können Personen sein, die die für die Prüfung benötigte Sachkunde im Rahmen einer Schulung erworben haben.
Inhalte der Qualifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung
- Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager
- Überwachung und Prüfung von Regalanlagen
- Schadensuntersuchung und -beurteilung
- Sicherheitsmanagement und Dokumentation
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten.
Unsere Leistungen im Bereich Ausbildung/Unterweisung von Regalprüfern
- Qualifizierung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalen, Ausstellung eines Zertifikates
- Durchführung von Unterweisungen