Asbest

Die TRGS 519 (Technische Regel für GefahrStoffe) konkretisiert die allgemeinen Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gemäß TRGS 519 müssen Tätigkeiten an festgebundenen Asbestprodukten bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie bei der Abfallbeseitigung von mindestens einer weisungsbefugten „Sachkundigen Person“ beaufsichtigt werden.

Sachkundig ist laut § 2 Abs. 17 GefStoffV, wer seine bestehende Fachkunde (entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen) durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat.

Folgende Asbest-Schulungen (Fachreferent der Fa. IFTÜ in Zusammenarbeit mit einem behördlich anerkannten Kooperationspartner) können wir anbieten:

 Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 3:
ASI-Arbeiten an Asbestprodukten – Sachkundelehrgang

  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Asbestprodukte, Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte
  • Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
  • Gefahrstoffverordnung, TRGS 519
  • Bestimmungen zum Schutz der Umwelt (Immissions- und Gewässerschutz)
  • Asbestrichtlinien
  • Sanierungsverfahren und -durchführung
  • Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4A:
ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten – Sachkundelehrgang

  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Asbestprodukte, Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte
  • Arbeitsschutz
  • Gefahrstoffverordnung, TRGS 519
  • Bestimmungen zum Schutz der Umwelt
  • Asbestrichtlinien – Sanierungsverfahren und -durchführung
  • Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Astbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4B:
ASI-Arbeiten geringen Umfangs – Sachkundelehrgang

  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Asbestprodukte, Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte
  • Arbeitsschutz
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • Bestimmungen zum Schutz der Umwelt
  • ASBEST-Richtlinien
  • Sanierungsverfahren und -durchführung
  • Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C:
ASI Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Verwendung von Asbest
  • Rechtliche Grundlagen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Zerlegungsarbeiten
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsführenden, Anforderungen an Einrichtungen und Ausstattung
  • Arbeiten geringen Umfangs
  • Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
  • Prüfung